Frage:
Wenn ich mir vornehme meine "Baseballschläger- methode" anzuwenden und vorher eine Flasche Wodka trinke?
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2014-08-07 11:31:36 UTC
Bekomme ich dann mildernde Umstände?
Sechs antworten:
ascalon2607
2014-08-07 11:59:16 UTC
Nein.



StGB § 323a Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
?
2014-08-07 12:46:24 UTC
Wenn man dir nachweisen kann, dass du die Entscheidung schon vorher getroffen hast, dann nützt dir das ganze Gesaufe danach auch nichts mehr.



Der Grund warum unter Rauschmitteln stehende Täter eventuell milder bestraft werden liegt daran, dass vermutet wird, dass sie im Affekt (also ungeplant) gehandelt haben und im Rausch eben die Hemmschwelle geringer ist.

Wenn du dagegen die Tat planst wirkt die durch den Alkohol geringere Hemmschwell nicht als Strafmildernd, da du es ja sowieso vorhattest.



Das bedeutet:

Besoffen + spontanes Verbrechen = mildere Strafe

Nüchtern + spontanes Verbrechen = normale Strafe

Nüchtern + geplantes Verbechen = hohe Strafe

Besoffen + geplantes Verbrechen = hohe Strafe



Je nach Umständen kann der geplante Alkoholgenuss vor dem Verbrechen sogar strafsteigernd wirken, wenn man es bewusst wegen der vermuteten Strafmilderung begeht. Andererseits ist es natürlich auch schwer zu fassen ob man im Nüchternen Zustand nicht doch noch kurz vor dem Verbrechen davon abgesehen hätte, so dass es wieder ein Argument für Strafmilderung ist.

Darum vermute ich, dass sich beide Effekte (je nach Fall zu Fall unterschiedlich) aufheben und so man sich im Durchschnitt immer in der Nähe der normalen Strafe befindet.
?
2014-08-07 11:41:15 UTC
Könnte gut passieren, dass du mit deinen eigenen Schläger wieder nüchtern geprügelt wirst
2014-08-07 15:49:17 UTC
Das ist keine Frage!
Lucky Looooooooser
2014-08-07 11:34:37 UTC
Das hängt von der zuständigen Polizeidienststelle ab,

am besten du rufst dort sofort an, und fragst direkt nach
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2014-08-07 11:49:32 UTC
Kann leicht zutreffen, verminderte Zurechnungsfähigkeit beginnt bei 2 Promille.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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