Wenn man dir nachweisen kann, dass du die Entscheidung schon vorher getroffen hast, dann nützt dir das ganze Gesaufe danach auch nichts mehr.
Der Grund warum unter Rauschmitteln stehende Täter eventuell milder bestraft werden liegt daran, dass vermutet wird, dass sie im Affekt (also ungeplant) gehandelt haben und im Rausch eben die Hemmschwelle geringer ist.
Wenn du dagegen die Tat planst wirkt die durch den Alkohol geringere Hemmschwell nicht als Strafmildernd, da du es ja sowieso vorhattest.
Das bedeutet:
Besoffen + spontanes Verbrechen = mildere Strafe
Nüchtern + spontanes Verbrechen = normale Strafe
Nüchtern + geplantes Verbechen = hohe Strafe
Besoffen + geplantes Verbrechen = hohe Strafe
Je nach Umständen kann der geplante Alkoholgenuss vor dem Verbrechen sogar strafsteigernd wirken, wenn man es bewusst wegen der vermuteten Strafmilderung begeht. Andererseits ist es natürlich auch schwer zu fassen ob man im Nüchternen Zustand nicht doch noch kurz vor dem Verbrechen davon abgesehen hätte, so dass es wieder ein Argument für Strafmilderung ist.
Darum vermute ich, dass sich beide Effekte (je nach Fall zu Fall unterschiedlich) aufheben und so man sich im Durchschnitt immer in der Nähe der normalen Strafe befindet.